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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Auf dieser Seite können in kürzester Zeit alle Antworten auf Fragen zur Registrierung, zu den benötigten Dokumenten, den Zahlungsfristen, den Versicherungen und Arbeitszeugnissen gefunden werden. Diese Seite wird regelmässig aktualisiert.

Sozialabgaben/Steuern/Arbeitsbedingungen

Alle Studierenden, auch wenn sie nach Stundenlohn bezahlt werden, unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen berufstätigen Personen: AHV, ALV,...
Bei ausländischen Studierenden werden die Steuern vom Herkunftsland abgezogen.

Wöchentliche Arbeitsstunden (für Studierende mit B- oder L-Ausweis)

Für Staatsangehörige aus einem der 25 Länder der Europäischen Gemeinschaft:

  • 15 Stunden pro Woche ab Beginn des Studiums
  • Spezielle Dokumente sind von Studierenden aus einem der folgenden Ländern auszufüllen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Zypern, Malta, Island, Lichtenstein und Norwegen.


Für die anderen (nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft):

  • 15 Stunden pro Woche, aber erst 6 Monate nach ihrer Ankunft in der Schweiz

Die Anzahl Stunden während der Kurse ist streng auf 15 limitiert. Allerdings können die Studierenden in den Semesterferien während drei Monaten pro Jahr Vollzeit arbeiten.

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