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Steuerpflichten der Jobber

Welches sind die sozialen Abzüge, um die die als lohnempfangender Student nicht herumkommst? Auch wenn du einen Nebenjob hast und wenig verdienst, musst du soziale Beiträge zahlen. In der Folge werden wir dir helfen, einen Überblick zu erhalten.

Zur Erinnerung

Alle schweizerischen oder ausländischen Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz bezahlen einen jährlichen Beitrag von mindestens 460 Franken ab dem 1. Januar desjenigen Jahres, das ihrem 20. Geburtstag folgt. Die Zahlung erfolgt bei der Ausgleichskasse. Wenn du mittels einer Bestätigung deines Arbeitgebers beweisen kannst, dass du bereits mindestens 460 Franken an Beiträge auf deinen Lohn geleistet hast, musst du diesen Beitrag nicht mehr bezahlen. Wenn du verheiratet bist und dein Partner/deine Partnerin mindestens 920 Franken an Beiträge geleistet hat, kannst du ebenfalls von diesem Beitrag befreit werden.

Beiträge, die vom Lohn abgezogen werden

Wenn du einen Lohn erhältst, musst du Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlen. Wenn du weniger als 2'200 Franken pro Jahr verdienst, werden keinerlei Beiträge erhoben, solange die Aktivität nicht in einem Haushalt erfolgt. Wenn du zum Beispiel Babysitting oder Reinigungsarbeiten im Haushalt leistest, musst du Beiträge bezahlen, auch wenn du weniger als 2'200 Franken im Jahr verdienst.

Alle diese Beiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen. Die Raten sind die folgenden: 8,4% für die AHV, 1,4% für die IV, 0,3% für die EO und 2% für die ALV. Der Arbeitgeber muss die Hälfte dieser Beiträge bezahlen.

Wenn du einen Lohn erhältst musst du also immer bedenken, dass der Bruttolohn derjenige ohne die Beitragsabzüge und der Nettolohn derjenige ist, der dir wirklich ausbezahlt wird. Vergiss nicht, dass du mit diesem Nettolohn noch Steuern zahlen wirst.

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